62 VIII. Zivilpunkt 23. Mit Beschluss vom 12. November 2020 wurde die Rechtskraft von Ziff. V (Zivilpunkt) des Urteils der Vorinstanz festgestellt. IX. Kosten und Entschädigung 24. Verfahrenskosten 24.1. Erste Instanz Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 35'844.00 (einschliesslich CHF 500.00 für Widerrufs- und Rückversetzungsverfahren) der Beschuldigten aufzuerlegen (Art. 426 Abs. 1 StPO).