61 Gegenstand der Verurteilung zu den ursprünglich sechs Monaten Freiheitsstrafe bildeten der betrügerische Verkauf von Sachen auf „tutti.ch“ (unter acht Malen im Gesamtdeliktsbetrag von rund CHF 3‘500.00) sowie der Diebstahl von CHF 2‘600.00 als Buchhalterin z.N. ihres Arbeitgebers (pag. 2952 ff.). Die vorliegend zu beurteilenden, am 3./4. Juli 2017 – d.h. erstmals nur rund zehn Tage nach der bedingten Entlassung aus dem Electronic Monitoring – und zwischen dem 11. August 2017 und dem 5. November 2018 (resp.