Die Beschuldigte wurde mit Verfügung der Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) des Kantons Bern vom 12. Juni 2017 (Vollzugsakten pag. 247) am 24. Juni 2017 bedingt aus dem Strafvollzug entlassen und es wurde ihr eine Probezeit bis zum 23. Juli 2018 auferlegt. Die Reststrafe beträgt zwei Monate und einen Tag Freiheitsstrafe.