20.5. Fazit Täterkomponenten und konkretes Strafmass Die Täterkomponenten wirken sich gestützt auf die voranstehend ausgeführten Umstände gesamthaft betrachtet um vier Monate straferhöhend aus. Demnach erachtet die Kammer eine Erhöhung der Einsatzstrafe von 11 Monaten auf 15 Monate ohne Weiteres als angemessen. Die konkrete Freiheitsstrafe beträgt damit 15 Monate.