3995]). Die Vorinstanz führte im Weiteren aus, dass sich aus dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Thurgau ergebe, dass die Beschuldigte am 7. Oktober 2019 ein neues Konto bei der ER.________ eröffnet habe, auf welches während rund eines Monats Zahlungen von 19 Privatpersonen im Betrag von CHF 8'508.75 eingegangen seien (pag. 3999). Zudem habe die Staatsanwaltschaft Solothurn am 29. Januar 2020 ein neues Verfahren wegen Betrugs eröffnet (vgl. Strafregisterauszug pag. 4557). Die Vorinstanz führte aus, dass diese neuen Anzeigen aufzeigen würden, dass sich die Beschuldigte wieder deliktsnah verhalte.