• 11. Februar 2015: (unbedingte) Zusatz(-geld-)strafe von zehn Tagessätzen à CHF 60.00 wegen Betrugs. • 26. März 2015: (unbedingte) Zusatz(-geld-)strafe von 30 Tagessätzen à CHF 60.00 wegen mehrfachen Betrugs. • 20. Juli 2015: (unbedingte) Freiheitsstrafe von sechs Monaten wegen mehrfachen Betrugs und Diebstahls (Reststrafe nach der bedingten Entlassung am 24. Juni 2017 bei einer Probezeit bis 23. Juni 2018 von zwei Monaten und einem Tag). • 21. August 2015: (unbedingte) Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 60.00 wegen Betrugs und Busse von CHF 300.00 wegen geringfügigen Betrugs.