- Urteile Staatsanwaltschaft CN.________: • 2. Dezember 2014: Geldstrafe von 90 Tagessätzen à CHF 40.00 wegen mehrfacher Veruntreuung, davon unter Gewährung des bedingten Vollzugs für eine Teilstrafe von 60 Tagessätzen bei einer Probezeit von zwei Jahren; drei Mal nicht widerrufen (22. Januar 2015, 7. September 2015 und 30. Juni 2016, ein Mal Verwarnung 21. August 2015). • 22. Januar 2015: (unbedingte) Geldstrafe von 12 Tagessätzen à CHF 60.00 wegen Betrugs. • 11. Februar 2015: (unbedingte) Zusatz(-geld-)strafe von zehn Tagessätzen à CHF 60.00 wegen Betrugs.