Zu berücksichtigen ist allerdings, dass dieser Betrug zum Nachteil einer Privatperson begangen worden ist, die bereits in der polizeilichen Befragung vom 14. August 2017 ausführte, dass 5'000 CHF für sie viel Geld sei (pag. 261) bzw. in der Hauptverhandlung zu Protokoll gab, dass sie alleinerziehend sei und kämpfe, aber CHF 5'000.00 auf der Seite habe für Notfälle (pag. 4076). Mithin sind demnach die finanziellen Folgen bei der Strafklägerin 1 nicht ganz unbeachtlich.