19. Asperation für den einfachen Betrug Der Deliktsbetrag beträgt vorliegend CHF 5'000.00, wobei CHF 600.00 von der Beschuldigten an die Strafklägerin 1 zurückerstattet worden sind. Der Deliktsbetrag ist damit als nicht sonderlich gross zu bezeichnen. Im Rahmen dieses Vorfalls wurde sodann nur eine Person geschädigt. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass dieser Betrug zum Nachteil einer Privatperson begangen worden ist, die bereits in der polizeilichen Befragung vom 14. August 2017 ausführte, dass 5'000 CHF für sie viel Geld sei (pag.