Gesamthaft beging die Beschuldigte in dieser Zeit 37 Betrüge zum Nachteil von ebenso vielen Geschädigten. Der Gesamtdeliktsbetrag beläuft sich auf CHF 9'618.30, wobei auch hier festzuhalten ist, dass im Einzelfall der Deliktsbetrag nur einige hundert Franken betrug, sodass die ökonomischen Folgen für die Geschädigten als eher gering einzustufen sind. Dass die Beschuldigte CHF 2'230.00 zurückerstattet hat, ist marginal verschuldensmindernd zu berücksichtigten zumal der Betrug bereits mit der Vermögensschädigung vollendet war.