17.2.2. Vermeidung der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Betreffend die Feststellung der Schuldfähigkeit der Beschuldigten im Tatzeitpunkt ist auf das Gutachten vom 13. Februar 2019 von EL.________ abzustellen (pag. 3220 f.). Dieser kam zu folgendem Schluss: «Aus forensisch-psychiatrischer Sicht ergeben sich bei der Analyse der […]