Massgeblich bei der Bewertung der Schwere der Verletzung dieser geschützten Rechtsgüter sind hierbei die Dauer der Delinquenz, der Deliktsbetrag, das Ausmass des Schadens und die Folgen der Tat für die Geschädigten. Vorliegend zu berücksichtigten ist, dass es sich um einen ziemlich langen deliktischen Zeitraum von rund sechs Monaten (vom 11. Mai 2018 bis zum 5. November 2018) handelt und eine hohe Zahl von gesamthaft 66 Betrügen zum Nachteil von ebenso vielen Geschädigten begangen worden ist.