50 erstinstanzlichen Urteils bereits wieder neue Anzeigen eingegangen bzw. neue Strafverfahren eröffnet worden sind, für die Ausfällung einer Freiheitsstrafe im Einzelfall herangezogen werden: Ersteres spräche für sich allein eher für eine Geldstrafe und Letzteres ist mit der Unschuldsvermutung im Widerspruch stehend. 17. Einsatzstrafe für den gewerbsmässigen Betrug (Phase 2)