14.2.3. Motivations- und Kausalzusammenhang Der Motivationszusammenhang zwischen Vorspiegelung, Irrtum und Vermögensdisposition ist offensichtlich gegeben. Die Strafklägerin 1 gab der Beschuldigten die CHF 5‘000.00 nur deshalb, weil sie aufgrund der Angaben der Beschuldigten davon ausgegangen war, dass diese bereits über das Geld für den Autokauf verfügte und auf dieses nur temporär nicht zugreifen konnte (pag. 4358). Der Kausalzusammenhang zwischen der Vorspiegelung falscher Tatsachen, dem Irrtum und der Vermögensdisposition ist ebenfalls zweifelsfrei gegeben.