Sie spiegelte ihr vor, dass sie das Geld der Eltern physisch momentan nicht erlangen könne, da sich der Umschlag bei ihren Eltern in der Wohnung befinde, die angeblich gerade in den Ferien seien. Die Beschuldigte schloss in der Folge mit der Strafklägerin 1 einen Darlehensvertrag über CHF 5'000.00 ab, obwohl sie nicht ansatzweise in der Lage war diesen Betrag wie vereinbart zurückzuzahlen.