In Anbetracht der Erhöhung ihrer Schulden ist im Weiteren ersichtlich, dass ihre legalen Einkünfte eben nicht ausgereicht haben, um diese Schulden – auch wenn nur teilweise – abzubezahlen. Die Kammer stellt sodann fest, dass die betrügerischen Handlungen mit einer deutlichen Häufigkeit und Regelmässigkeit erfolgten und die Beschuldigte einen erheblichen Aufwand dafür betrieben hatte. Sie musste die Inserate jeweils mit Fotos versehen und musste mit jedem Kaufinteressenten in Korrespondenz treten, dies sowohl vor als auch nach Kaufabschluss.