Pro Monat respektive pro 30 Tage resultierte damit in der zweiten Phase ein Deliktsbetrag von rund CHF 2'800.00. Im Rahmen der Beweiswürdigung wurde ausgeführt, dass feststeht, dass gestützt auf die oberinstanzlich eingereichten Lohnabrechnungen der entsprechenden Zeitspannen die Beschuldigte von August bis Dezember 2017 im Umfang von monatlich CHF 2'722.40 und von April bis August 2018 im Umfang monatlich CHF 2'526.60 legales Einkommen generierte (exkl. Alimente CHF 1'100.00 und Kinderzulagen von