Massgeblich sind hierbei zudem die Zeit und die Mittel, die sie für die Erzielung des deliktischen Einkommens aufgewendet hat sowie auch die Häufigkeit der Einzelakte. Der Gesamtdeliktsbetrag beträgt – unter Berücksichtigung der voranstehend begründeten Teil-/Freisprüche gemäss Ziff. 1.1.10 und 1.1.30 der Anklageschrift – in der ersten Phase CHF 9'618.30 und in zweiten Phase CHF 16'627.00. Die erste Phase dauerte zwei Monate und neun Tage (gesamthaft 70 Tage). Pro Monat respektive pro 30 Tage resultierte damit in dieser ersten Phase ein Deliktsbetrag von rund CHF 4'100.00.