14.1.6. Gewerbsmässigkeit Die Kammer weist einleitend darauf hin, dass der subeventualiter gestellte Antrag der Verteidigung, die Freiheitsstrafe sei herabzusetzen, einen Schuldspruch wegen (gewerbsmässigen) Betrugs impliziert. Schliesslich wurden die gleichen Vorgehensweisen der Beschuldigten in der Vergangenheit als gewerbsmässigen Betrug gewürdigt und sanktioniert (vgl. den von der Staatsanwaltschaft CN.________ erlassene Strafbefehl vom 30. Juni 2016 [ vgl. pag. 2996 ff. bzw. 4559 f.]).