Die Verteidigung verkennt auch hierbei, dass es auf solchen Plattformen gang und gäbe ist, dass man Fantasie- oder Spitznamen für seine E-Mail-Adresse oder seinen Benutzernamen verwendet. Ein weiteres Argument der Verteidigung war, dass der Online-Handel über «tutti.ch» ein Spiel und ein Risiko sei, zumal die Nutzer der vorgenannten Plattform bei der Anmeldung durch die Unterzeichnung der AGBs wüssten, dass kein Käuferschutz bestehe und diese damit bewusst in Kauf nähmen, keine Ware zu erhalten (pag. 4588). Eine solche Betrachtungsweise ist nicht zu schützen und tendiert dazu, die Opfer zu Tätern zu machen.