Im Weiteren nahm sie mit den Kunden persönlich Kontakt auf und bejahte jeweils explizit die Nachfrage, ob der Artikel noch verfügbar sei. Sie benutzte verschiedene Namen und E-Mail-Adressen und bot teilweise eine persönliche Abholung an, um Vertrauen zu schaffen. Für die Zahlung gab sie sodann ihre richtige Wohnadresse und das Konto, lautend auf ihren richtigen Namen (teilweise offenbar mit Schreibfehlern bzw. Vertippern versehen), an. Es handelt sich hierbei – wie die Vorinstanz zutreffend festhielt – um ein Konglomerat mehrerer Lügen.