39 14.1.2. Vermögensdisposition und Schaden Die Geschädigten leisteten der Beschuldigten gestützt auf den Irrtum, dass die Beschuldigte die durch sie verkauften Waren auf den Internetplattformen tatsächlich liefern werde, einen entsprechenden Geldbetrag via Vorauszahlung. Diese Vermögensdispositionen erfolgten durch alle Geschädigten freiwillig. Da in der Folge die versprochenen und durch die Geschädigten bereits bezahlten Waren nicht geliefert wurden, verminderte sich ihr Vermögen entsprechend.