Indem die Beschuldigte auf der Internetplattform «tutti.ch» sowie in zwei Fällen auf «anibis.ch» mehrere Benutzerkonti mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen erstellte und Waren mit Fotos zum Verkauf anbot, rief sie bei den Käufern (nachfolgend: Geschädigte) die von der Wirklichkeit abweichende Vorstellung hervor, dass sie diese Waren tatsächlich besitzt und tatsächlich auch verkaufen will. Auf Nachfrage der Geschädigten, wann die Beschuldigte die Ware liefern werde, reagierte sie entweder gar nicht oder erweckte bei diesen mit Vertröstungs- und Hinhaltemails den falschen Eindruck, dass sie die Ware noch liefern werde.