14. Subsumtion 14.1. betreffend Anklageziffer I.1 14.1.1. Täuschung und Irrtum der Geschädigten Indem die Beschuldigte auf der Internetplattform «tutti.ch» sowie in zwei Fällen auf «anibis.ch» mehrere Benutzerkonti mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen erstellte und Waren mit Fotos zum Verkauf anbot, rief sie bei den Käufern (nachfolgend: Geschädigte) die von der Wirklichkeit abweichende Vorstellung hervor, dass sie diese Waren tatsächlich besitzt und tatsächlich auch verkaufen will.