Bei Alltagsgeschäften über das Internet soll sodann eine Lieferung auch ohne vorgängige Bonitätsprüfung möglich sein. Alltagsgeschäfte seien solche über die Bestellung von Kleidern, Kosmetika, Schmuck, Elektronikartikeln im Wert von wenigen hundert Franken. Werde dieser Wert überschritten, so werde von den Vertragsparteien erwartet, dass diese höhere Vorsichtsmassnahmen ergreifen würden. Im Einzelfall könnten jedoch auch in solchen Fällen Umstände hinzutreten, die eine Bonitätsprüfung unzumutbar machen würden. Beispielsweise, wenn der Täter auf das Opfer Druck ausübe oder mit besonderen Machenschaften dieses dazu bringe, von einer weiteren Prüfung abzuse-