Vielmehr müsse ein hoher Vertrauensschutz gelten. Wer dieses Vertrauen missbrauche, handle arglistig, denn es könne dem Käufer nicht zugemutet werden, dass er alle erdenklichen Vorkehrungen treffe. Eine zeitintensive Überprüfung der Erfüllungsfähigkeit des Anbieters sei dem Käufer