Voraussetzung sei allerdings ein redliches Verhalten aller Beteiligten. Bei Geschäften der vorliegenden Art, bei denen es um einige Hundert oder höchstens einige Tausend Franken gehe, dürfe die Messlatte für die Überprüfung der Bonität der Vertragspartner nicht allzu hoch angesetzt werden, widrigenfalls alle Vorteile dieser Internetgeschäfte zunichtegemacht würden. Gerade weil solche Geschäfte ohne persönlichen Kontakt zwischen den Geschäftspartnern abgeschlossen würden, könne nicht verlangt werden, dass der Käufer von einem betrügerischen Verhalten des Anbieters ausgehen müsse. Vielmehr müsse ein hoher Vertrauensschutz gelten.