Gerade weil der Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer meist nur elektronisch zustande komme, sei es essenziell, dass sich die Geschäftspartner nach Treu und Glauben verhielten. Es sei praxisfremd und es könne von einem Kaufinteressenten etwa aus der Zentralschweiz nicht verlangt werden, beispielsweise nach Basel reisen zu müssen, um das Gerät zu begutachten und sich zu vergewissern, dass der Verkäufer tatsächlich in dessen Besitz sei. Das Internet ermögliche einen sehr einfachen Geschäftsverkehr auf Distanz, der von breiten Teilen der Bevölkerung genutzt werde. Voraussetzung sei allerdings ein redliches Verhalten aller Beteiligten.