Der Beschuldigte bot in diesem Fall im Internet (auf ricardo.ch) iPhones zum Verkauf gegen Vorauszahlung an, obwohl er zu diesen keinen Zugang hatte. Die Geschädigten hielt er mit irgendwelchen Geschichten hin (E. 3.1.). Das Appellationsgericht Basel-Stadt führte diesbezüglich aus, dass Geschäfte über das Internet, insbesondere auch über Plattformen wie ricardo oder ebay, zum alltäglichen Konsumverhalten der Bevölkerung gehörten. Gerade weil der Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer meist nur elektronisch zustande komme, sei es essenziell, dass sich die Geschäftspartner nach Treu und Glauben verhielten.