Nur am Rande und das Gesamtbild abrundend sei vermerkt, dass gemäss Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 24. November 2017 (pag. 258 f.), sich stützend auf Angaben der Strafklägerin 1, eine weitere Nachbarin einen ähnlich gelagerten Vorfall geschildert habe, wonach die Beschuldigte angab ihr Portemonnaie bei den Eltern vergessen zu haben, und sie keine Möglichkeit habe dies in den nächsten Tagen zu holen. Sie benötige deshalb dringend CHF 500.00.