261), welche diese ab Juli 2017 für monatlich CHF 60.00 gemietet habe (pag. 3570). An dieser Beurteilung vermag der Umstand, dass die Beschuldigte während hängiger Betreibung der Strafklägerin 1 CHF 600.00 zurückbezahlt hat, nichts zu ändern. Nur am Rande und das Gesamtbild abrundend sei vermerkt, dass gemäss Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 24. November 2017 (pag.