Auch der Umstand, dass die Beschuldigte angab vom reichen Ex-Mann Alimente zu erhalten, bestärkte die Strafklägerin 1 in ihrer Annahme, dass die Beschuldigte fähig sei, ihr das Geld wieder zurückzuzahlen. Die Verteidigung führte oberinstanzlich weiter aus, dass sich die Strafklägerin 1 diesen ganzen Strafprozess hätte ersparen können, wäre sie auf den Vorschlag der