Die Kammer verweist zudem hinsichtlich der sachverhaltlichen Erläuterungen betreffend die angeklagten Fälle von Ziff. 1.1.10, 1.1.26 und 1.1.30 auf das voranstehend Ausgeführte. Auf die in der Anklageschrift enthaltenen Aspekte der rechtlichen Qualifikation wird bei der rechtlichen Subsumtion eingegangen.