27 Zusammen mit der Berufungserklärung wurde im Weiteren ein Betreibungsregisterauszug, datierend auf den 15. Juni 2020, eingereicht (pag. 4400). Die Verteidigung führte diesbezüglich aus, dass sich die in Betreibung gesetzten Schulden der Beschuldigten seit dem Betreibungsregisterauszug vom 28. Juni 2019 (pag. 3936 ff.) weiter erhöht hätten (pag. 4393). Nichts anderes ergibt sich – wie bereits voranstehend erwähnt – aus dem Vergleich mit demjenigen vom 19. März 2021 (pag. 4547 ff.).