2540, 2547). An der Schlussfolgerung der Vorinstanz, dass die Beschuldigte zu keinem Zeitpunkt der beiden Phasen über ein legales Nettoeinkommen von mehr als CHF 3'600.00 pro Monat inklusive Alimente von CHF 1'100.00 verfügt habe, ergibt sich gestützt auf die oberinstanzlich eingereichten Unterlagen keine wesentliche Differenz. Die Kammer stützt sich demnach auf die Berechnungen der Vorinstanz ab. Die Vorinstanz führte betreffend den Verwendungszweck der deliktisch erlangten Gelder korrekt aus, dass diese der Beschuldigten hauptsächlich zur Finanzierung der Casino-Besuche gedient haben (pag. 4350 ff., S. 24 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).