Bei tutti.ch habe ich keine Ahnung» (pag. 412). Entsprechend ist festzustellen, dass der Strafkläger 12 die Zahlung vom 28. Mai 2018 nach diesen polizeilichen Ermittlungen getätigt hat. Der Strafkläger 12 gab als Beruf «Postbote» an. • R.________ (nachfolgend: Geschädigter) überwies am 7. September 2017 (über die BT.________ GmbH) CHF 200.00 für «2x Tote Hosen Stehplatz» den Betrag von CHF 200.00 auf das Konto der Beschuldigten bei der EP.________ Bank (pag. 2630). Am 25. September 2017 überwies er gleichermassen den Betrag