__ gewohnt; einzig war es im dritten Fall nicht mehr ein Konto bei der EB.________, sondern bei der EO.________ Bank Oberaargau, mithin erfolgte die Zahlung auf eine andere IBAN-Nummer. Hinzu kommt, dass der Strafkläger 12 mit Schreiben der Kantonspolizei Bern vom 23. Februar 2018 mit dem Titel «Abklärungen Betrugstatbestand im Internet» (pag. 410) das beigefügte Formular am 3. März 2018 ausgefüllt der Polizei retourniert und dabei noch geschrieben hat: «Ich habe es über tutti.ch gekauft. Bei Ricardo weiss ich gibt es Käuferschutz. Bei tutti.ch habe ich keine Ahnung» (pag.