Zusammenfassend käme man zum Schluss, dass die Beschuldigte eine perfide Geschichte aufgebaut, die eine Notlage beinhaltet habe, welche von der Vorgenannten nicht habe überprüft werden können. Die Beschuldigte habe dies bewusst ausgenutzt. Die Beschuldigte habe in der Folge unter erheblichem Druck der Strafklägerin 1 CHF 600.00 zurückbezahlt.