Massgeblich sei in diesem Zusammenhang, dass die Beschuldigte stets ihre wahren Kontoangaben den Käufern angegeben habe. Im Weiteren habe die Beschuldigte hinsichtlich des Kaufs bei den Käufern teilweise Druck ausgeübt, damit dieser schneller habe abgewickelt werden können. Die Beschuldigte habe mit ihrer Vorgehensweise im Schnitt pro Tag CHF 100.00 bis CHF 300.00 verdient.