«Tutti.ch» schliesse den Käuferschutz in den AGBs gänzlich aus, sodass die Käufer das Risiko, dass sie die Ware nicht erhielten, bewusst eingingen. Der Käufer kenne zudem von seinem Vertragspartner in der Regel nur die E-Mail-Adresse, weitere Abklärungen betreffend den Erfüllungswillen oder