1. Verteidigung Die Verteidigung unterteilte ihre Argumentation betreffend Ziff. I.1 der Anklageschrift (pag. 4586 ff.) nicht strikt nach Sachverhalt/Beweiswürdigung und rechtlicher Würdigung. Deshalb werden die Hauptargumente an dieser Stelle zusammenfassend dargestellt. Es könne festgestellt werden, dass die Berufungsführerin immer nach demselben Muster vorgegangen sei. «Tutti.ch» schliesse den Käuferschutz in den AGBs gänzlich aus, sodass die Käufer das Risiko, dass sie die Ware nicht erhielten, bewusst eingingen.