20 zum Nachteil von AP.________ verwiesen (p. 3884). Die Beschuldigte liess sich noch 5 Tage nach dem Verkauf der Konzertkarten an DV.________ und Erhalt des Entgelts am 07.09.2017 (p. 855) – von AP.________ Geld überweisen, und dies nota bene für 4 (anstatt der ursprünglich vorhandenen 2) Konzerttickets. Trotz des bereits erfolgten Verkaufs schrieb sie am 11.09.2017 an AP.________: „Ja sind noch zu haben momentan! Total 4 Stk hätte ich zum vergeben!??