__ den Irrtum hervor, sie sei im Besitz der vorgenannten Summe und habe lediglich vorübergehend keinen Zugang dazu. In der irrigen Annahme, die Beschuldigte könne/werde ihr die vorgenannte Summe nach den Ferien der Eltern ohne weiteres wieder zurückzahlen, schloss die Geschädigte mit der Beschuldigten einen Darlehensvertrag über CHF 5000.00. Tatsächlich hatte die Beschuldigte jedoch nie Geld von ihren Eltern für einen Autokauf erhalten, geschweige denn überhaupt genügend Geld zur Verfügung gehabt und hatte auch nie die Absicht, geschweige denn die reale Möglichkeit, Frau C.________ das Darlehen zurückzuzahlen. Die Beschuldigte hat Frau C.___