2. Ziff. I.2 der Anklageschrift Betreffend diesen Vorwurf verweist die Kammer vollumfänglich auf die Anklageschrift vom 26. Juli 2019 (pag. 3878 ff.): Betrug, begangen am 03./04.07.2017, indem die Beschuldigte ihrer Nachbarin, C.________, vorspiegelte, bei ihren Eltern CHF 5'000.00 vergessen zu haben, welche ihr dieses Geld für einen Autokauf gegeben hätten. Ihre Eltern seien nun zwei Wochen in den Ferien und sie habe keinen Schlüssel, um das Geld bei den Eltern holen zu gehen. Ausserdem könne der Verkäufer des Autos dieses nicht so lange reservieren und sie brauche das Auto für den Arbeitsweg.