Geld zu generieren, um damit ins Casino zu gehen, in der Hoffnung, mittels Glückspiels einen grossen Gewinn zu erzielen, um so die offenen Rechnungen/Schulden bezahlen zu können sowie ihre Spielleidenschaft zu finanzieren. Diese als gewerbsmässig, evtl. mehrfach gewerbsmässig aufgelisteten Betrüge in den 104 Ziffern der Anklageschrift lassen sich in zwei Phasen aufteilen, • eine erste Phase in der Zeit vom 11. August 2017 bis 20. Oktober 2017 mit 37 geschädigten Personen mit 39 Verkäufen im Deliktsbetrag von CHF 10'268.30 (abzüglich Rückerstattungen von CHF 2'244.00), d.h. ausmachend netto CHF 8'024.30,