1.1.41 und 1.1.80) mehrere Benutzerkonti mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen unterhalten haben, über welche sie berufsmässig diverse Waren zum Verkauf angeboten habe, die sie aber nicht besessen habe. Auch nachdem die Käufer den Kaufpreis auf das von der Beschuldigten angegebene Konto überwiesen hätten, habe sie die Waren trotz Vorauszahlung nicht geliefert. Die Beschuldigte sei nachher teilweise nicht mehr erreichbar gewesen, habe auf Kontaktversuche nicht reagiert oder durch Vertröstungs- und Hinhaltemails den falschen Eindruck erweckt, sie werde die Ware – wenn auch verspätet – noch liefern.