Die letzte Sitzung datiert auf den 3. Juli 2018. Mit Verfügung vom 12. Juni 2017 wurde die Beschuldigte per 24. Juni 2017 bedingt aus dem Strafvollzug entlassen. Der Strafrest betrug zwei Monate und einen Tag, und die Probezeit wurde auf ein Jahr festgesetzt, dies unter Anordnung von Bewährungshilfe, verbunden mit der Weisung, sich während der Dauer der Probezeit der vorerwähnten ambulanten psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen (vgl. zum Ganzen: pag. 3387 ff. sowie Vollzugsakten).