Zur Person der Beschuldigten und deren Lebensgeschichte sind interessant und aufschlussreich einerseits die Ausführungen in der schriftlichen Urteilsbegründung des Wirtschaftsstrafgerichts betreffend Urteil vom 30. Juni 2014 (Akten WSG 14 7, pag. 3313 ff.) und andererseits das forensisch-psychiatrische Gutachten von EL.________ vom 13. Februar 2019 (pag. 3144 ff., insb. die Zusammenfassung unter Ziff. 1.3 «Ärztliche Berichte / Therapieberichte / Vorgutachten» [pag. 3165 ff.]). Am 24. August 2015 trat die Beschuldigte ihre Strafe an. Am 31. August 2015 konnte sie in die JVA Hindelbank eintreten.