Gegenstand des Widerrufsverfahrens bezüglich 18 Monaten) und des Strafbefehls vom 20. Juli 2015 der Staatsanwaltschaft CN.________ (Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten; Gegenstand des Rückversetzungsverfahrens bezüglich des Strafrest von zwei Monaten und einem Tag) wurde die Beschuldigte jeweils zu Geldstrafen verurteilt. Zur Person der Beschuldigten und deren Lebensgeschichte sind interessant und aufschlussreich einerseits die Ausführungen in der schriftlichen Urteilsbegründung des Wirtschaftsstrafgerichts betreffend Urteil vom 30. Juni 2014 (Akten WSG 14 7, pag.