4557 ff.) ergibt sich, dass die Beschuldigte seit der ersten Verurteilung vom 30. Juni 2014 sieben weitere Male wegen Vermögensdelikten (Veruntreuung, [gewerbsmässiger] Betrug) verurteilt worden ist, letztmals am 30. Juni 2016 durch die Staatsanwaltschaft CN.________. Mit Ausnahme des Urteils vom 30. Juni 2014 des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts Bern (Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs für eine Teilstrafe von 18 Monaten; Gegenstand des Widerrufsverfahrens bezüglich 18 Monaten) und des Strafbefehls vom 20. Juli 2015 der Staatsanwaltschaft CN.